[ Auszug: (1) Erstattet ein vom Gericht ernannter Sachverständiger vorsätzlich oder
grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, so ist er zum Ersatz des
Schadens verpfli ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]